Fachkundige Anwälte für Strafrecht.
Wir setzen Ihr gutes Recht durch. Egal wie schwer der Fall ist.
Rechtliche Klarheit, zeitnaher Service und unübertroffenes Fachwissen
Als erfahrener Strafverteidiger in Wien hat sich Konrad Huber darauf spezialisiert, seinen Mandanten mit höchster Professionalität und Diskretion beizustehen. Vertrauen, Kompetenz und eine unerschütterliche Verteidigung sind die Grundpfeiler seiner Arbeit.
Wo Kompetenz und Erfahrung für Sie arbeiten.
Wie sind als Team so aufgestell, dass wir unseren Mandaten mit unseren Fachwissen jederzeit den Rücken stärken können.
Telefonnummer
+43 316 889 331
Unser Fachgebiete
In unserer Kanzlei haben wir uns auf vier wesentliche Bereiche des Strafrechts spezialisiert, um Ihnen umfassende und zielgerichtete Unterstützung bieten zu können. Ob im Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder Jugendstrafrecht – wir stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite, um Ihre Rechte bestmöglich zu verteidigen.
Verkehrsstrafrecht
Bei Straftaten im Straßenverkehr, wie Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht, arbeiten wir daran, Ihre Fahrerlaubnis zu sichern und Strafen zu minimieren. Wir nutzen unser Fachwissen im Verkehrsrecht, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Jugendstrafrecht
Wir verteidigen Jugendliche in Strafverfahren und setzen uns für milde Strafen und Resozialisierung ein. Unser Ziel ist es, junge Mandanten mit Einfühlungsvermögen und rechtlicher Expertise optimal zu unterstützen.
Betäubungsmittel-strafrecht
Wir verteidigen Mandanten in Fällen, die den Besitz, Handel oder Anbau illegaler Drogen betreffen. Mit fundiertem Wissen über die rechtlichen und medizinischen Aspekte dieses sensiblen Bereichs setzen wir uns engagiert für Ihre Rechte ein.
Wirtschaftsstrafrecht
In komplexen Fällen wie Betrug, Untreue oder Geldwäsche stehen wir Ihnen als erfahrene Anwälte zur Seite. Unsere tiefgehende Expertise in wirtschaftlichen Zusammenhängen ermöglicht eine präzise und effektive Verteidigung.
Drei einfache Schritte für eine schnelle und zuverlässige Beratung.
In unserer Kanzlei legen wir großen Wert darauf, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Deshalb haben wir einen klar strukturierten Prozess entwickelt, der Ihnen in drei einfachen Schritten eine fundierte rechtliche Unterstützung bietet.
1
Kostenlose Erstberatung
Im ersten Schritt bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Dabei besprechen wir Ihren Fall und klären erste Fragen, um ein grundlegendes Verständnis Ihrer Situation zu gewinnen.
2
Persönliches Gespräch
Im zweiten Schritt laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch in unsere Kanzlei ein. Hier nehmen wir uns die Zeit, Ihren Fall ausführlich zu besprechen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten detailliert zu erörtern.
3
Vorläufige Rechtsberatung
Abschließend erhalten Sie eine vorläufige Rechtsberatung, in der wir Ihnen eine erste Einschätzung der rechtlichen Lage geben und mögliche nächste Schritte skizzieren. So sind Sie bestens informiert und können fundierte Entscheidungen treffen.
Büro Österreich
Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien, Österreich
Büro Schweiz
Tessinerpl. 7, 8002 Zürich, Schweiz
Häufig gestellte Fragen
Strafrechtliche Angelegenheiten können kompliziert und belastend sein. Deshalb haben wir für Sie die häufigsten Fragen zusammengestellt, die uns unsere Mandanten oft stellen. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, sich besser in der rechtlichen Situation zurechtzufinden und erste Unsicherheiten zu klären.
Ob es um eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage oder allgemeine Fragen zum Strafverfahren geht – hier finden Sie grundlegende Antworten. Bitte beachten Sie, dass diese FAQ keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig und benötigt eine spezifische rechtliche Bewertung.
Was sollte ich tun, wenn ich eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhalte?
Bei einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und keine vorschnellen Aussagen zu machen. Kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir die Situation bewerten und Sie bestmöglich beraten können.
Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
Einen Strafverteidiger sollten Sie so früh wie möglich einschalten, idealerweise bereits beim ersten Verdacht einer Straftat oder wenn Sie eine Vorladung erhalten haben. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.
Was passiert, wenn ich zu Unrecht beschuldigt werde?
Wenn Sie zu Unrecht beschuldigt werden, ist es entscheidend, dass Sie einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite haben. Wir werden Ihre Unschuld beweisen, indem wir Beweise sammeln, Zeugenaussagen überprüfen und Ihre Rechte im Verfahren konsequent verteidigen.
Welche Strafen drohen im Strafrecht?
Die Strafen im Strafrecht variieren je nach Delikt und reichen von Geldstrafen über Bewährungsstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Wir klären Sie umfassend über die möglichen Konsequenzen auf und erarbeiten eine Strategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Was ist eine Selbstanzeige und wann ist sie sinnvoll?
Eine Selbstanzeige kann unter bestimmten Umständen dazu führen, dass Strafmilderung oder sogar Straffreiheit gewährt wird. Dies ist jedoch ein komplexes Thema, bei dem eine falsche Vorgehensweise schwerwiegende Folgen haben kann. Wir beraten Sie ausführlich, ob eine Selbstanzeige in Ihrem Fall sinnvoll ist und wie sie korrekt durchgeführt wird.
Was kostet die Verteidigung in einem Strafverfahren?
Die Kosten für die Verteidigung hängen von der Komplexität des Falls und dem Umfang der benötigten anwaltlichen Leistungen ab. In einem persönlichen Gespräch klären wir die voraussichtlichen Kosten transparent und ausführlich mit Ihnen.
Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, gefolgt von einer möglichen Anklageerhebung und einem Gerichtsverfahren. Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Verfahrens und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
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